Skip to content
Menu

Vergleich Definition Fixkosten FKZ I und FKZ 800.000

FKZ I

FKZ 800.000

Geschäftsraummieten und Pacht = Geschäftsraummieten und Pacht
+ Afa iSd. § 7Abs. 1 EStG, wenn das Wirtschaftsgut
zur unmittelbaren betrieblichen
Tätigkeit dient; Anschaffung vor dem 16.09.2020
oder bestellt und im Betrachtungszeitraum in
Betrieb genommen

 

Betriebliche Versicherungsprämien = Betriebliche Versicherungsprämien

Zinsaufwendungen = Zinsaufwendungen

Finanzierungskostenanteil Leasingraten + Leasingrate: wenn bereits eine fiktive Afa von nicht
im Eigentum befindlichen Gegenständen
geltend gemacht wurde oder Zinsaufwendungen
(Wahlrecht), dann lediglich der Finanzierungsanteil

Betriebliche Lizenzgebühren (Einschränkung Konzerne) =
Betriebliche Lizenzgebühren (Einschränkung Konzerne)

Aufwendungen für Telekommunikation, Strom, Gas = Aufwendungen für Telekommunikation, Strom, Gas
und dergleichen und dergleichen

Wertverluste bei verderblicher oder saisonaler = Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler
Ware, sofern mind. 50% der Ware aufgrund der Ware, sofern mind. 50% der Ware aufgrundn der
Covid 19 Krise an Wert verliert Covid 19 Krise an Wert verliert

angemessener Unternehmerlohn bei einkommen- + bei Personengesellschaften kann für jeden
steuerpflichtigen Unternehmern und Mitunternehmern
Mitunternehmer ein Unternehmerlohn angesetzt
(kapitalistische Mitunternehmer sind ausgeschlossen) werden (kapitalistische Mitunternehmer sind
Ermittlung: ausgeschlossen)
* steuerlicher Gewinn des letzveranlagten Jahres liegt der ermittelte Unternehmerlohn unter EUR
dividiert durch die Anzahl der Monate mit 2.666,67 pro Monat, können auch SV Beiträge des
unternehmerischer Tätigkeit Unternehmers angesetzt werden (bis zum
* Nebeneinkünfte (zB Einkünfte aus NSA) sind Gesamtbetrag von EUR 2.666,67)
abzuziehen auch Geschäftsführerbezüge für Gesellschafter
* Ansatz von maximal EUR 2.666,67 pro Monat; Geschäftsführer können in der Kapitalgesellschaft
mindestens EUR 666,66 pro Monat (auch bei als Fixkosten geltend gemacht werden (bis zu
Nebeneinkünfte) EUR 2.666,67) wenn nicht pflichtversichert gem.
ASVG (Achtung: nur bei tatsächlicher Auszahlung)

Personalaufwendungen, die ausschließlich für Personalaufwendungen, die ausschließlich für die
die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und
und Umbuchungen anfallen Umbuchungen anfallen (ohne LNK, abzüglich KUA)
+ Personalaufwendungen für den Mindestbetrieb
(ohne LNK, abzüglich KUA)

Für Unternehmen, die eine FKZ von <= 12.000,00 Für Unternehmen, die einen FKZ von <= 36.000,00
beantragen, ein angemessenes Honorar für beantragen, ein angemessenes Honorar für
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
bis zu max. EUR 500,00 bis zu max. EUR 1.000,00
Anmerkung: Steuerberaterkosten iZm Antragstellung
FKZ > 36.000,00 sind nicht als Fixkosten ansetzbar

Aufwendungen für sonstige vertragliche = Aufwendungen für sonstige vertragliche
betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen,
betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht
die nicht das Personal betreffen das Personal betreffen
(Ges GF Bezug einer Körperschaft, sofern B II 27
(Ges. GF Bezug einer Körperschaft siehe Unternehmer-
der FAQ erfüllt ist) lohn)
+ Aufwendungen nach dem 1.6.2019 und vor dem
16.03.2020, die konkret als Vorbereitung für die
Umsatzerzielung im Betrachtungszeitraum getätigt
wurden, wenn diese Umsatzerzielung bedingt durch
die Covid 19 Krise nicht realisiert werden kann
(= endgültig frustrierte Aufwendungen)
optional branchenspezifische Durchschnittswerte in
Höhe von 12,5% bis 36% des Umsatzes im Vergleichs-
zeitraum (also 2019)
+ Unternehmen, die im letzveranlagten Jahr weniger
als EUR 120.000,00 Umsatz erzielt haben, können
FKZ 800.000 auch pauschal ermitteln
Umsatzausfall in EUR gegenüber Vergleichszeitraum
mal 30% = FKZ 800.000