FKZ I
FKZ 800.000
Geschäftsraummieten und Pacht | = | Geschäftsraummieten und Pacht |
+ | Afa iSd. § 7Abs. 1 EStG, wenn das Wirtschaftsgut | |
zur unmittelbaren betrieblichen | ||
Tätigkeit dient; Anschaffung vor dem 16.09.2020 | ||
oder bestellt und im Betrachtungszeitraum in | ||
Betrieb genommen |
Betriebliche Versicherungsprämien | = | Betriebliche Versicherungsprämien |
Zinsaufwendungen | = | Zinsaufwendungen |
Finanzierungskostenanteil Leasingraten | + | Leasingrate: wenn bereits eine fiktive Afa von nicht |
im Eigentum befindlichen Gegenständen | ||
geltend gemacht wurde oder Zinsaufwendungen | ||
(Wahlrecht), dann lediglich der Finanzierungsanteil |
Betriebliche Lizenzgebühren (Einschränkung Konzerne) | = |
Betriebliche Lizenzgebühren (Einschränkung Konzerne)
|
Aufwendungen für Telekommunikation, Strom, Gas | = | Aufwendungen für Telekommunikation, Strom, Gas |
und dergleichen | und dergleichen |
Wertverluste bei verderblicher oder saisonaler | = | Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler |
Ware, sofern mind. 50% der Ware aufgrund der | Ware, sofern mind. 50% der Ware aufgrundn der | |
Covid 19 Krise an Wert verliert | Covid 19 Krise an Wert verliert |
angemessener Unternehmerlohn bei einkommen- | + | bei Personengesellschaften kann für jeden |
steuerpflichtigen Unternehmern und Mitunternehmern
|
Mitunternehmer ein Unternehmerlohn angesetzt | |
(kapitalistische Mitunternehmer sind ausgeschlossen) | werden (kapitalistische Mitunternehmer sind | |
Ermittlung: | ausgeschlossen) | |
* steuerlicher Gewinn des letzveranlagten Jahres | liegt der ermittelte Unternehmerlohn unter EUR | |
dividiert durch die Anzahl der Monate mit | 2.666,67 pro Monat, können auch SV Beiträge des | |
unternehmerischer Tätigkeit | Unternehmers angesetzt werden (bis zum | |
* Nebeneinkünfte (zB Einkünfte aus NSA) sind | Gesamtbetrag von EUR 2.666,67) | |
abzuziehen | auch Geschäftsführerbezüge für Gesellschafter | |
* Ansatz von maximal EUR 2.666,67 pro Monat; | Geschäftsführer können in der Kapitalgesellschaft | |
mindestens EUR 666,66 pro Monat (auch bei | als Fixkosten geltend gemacht werden (bis zu | |
Nebeneinkünfte) | EUR 2.666,67) wenn nicht pflichtversichert gem. | |
ASVG (Achtung: nur bei tatsächlicher Auszahlung) |
Personalaufwendungen, die ausschließlich für | ≠ | Personalaufwendungen, die ausschließlich für die |
die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen | Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und | |
und Umbuchungen anfallen | Umbuchungen anfallen (ohne LNK, abzüglich KUA) | |
+ | Personalaufwendungen für den Mindestbetrieb | |
(ohne LNK, abzüglich KUA) |
Für Unternehmen, die eine FKZ von <= 12.000,00 | ≠ | Für Unternehmen, die einen FKZ von <= 36.000,00 |
beantragen, ein angemessenes Honorar für | beantragen, ein angemessenes Honorar für | |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
|
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
|
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bis zu max. EUR 500,00 | bis zu max. EUR 1.000,00 | |
Anmerkung: Steuerberaterkosten iZm Antragstellung | ||
FKZ > 36.000,00 sind nicht als Fixkosten ansetzbar |
Aufwendungen für sonstige vertragliche | = | Aufwendungen für sonstige vertragliche |
betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, |
betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht
|
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die nicht das Personal betreffen | das Personal betreffen | |
(Ges GF Bezug einer Körperschaft, sofern B II 27 |
(Ges. GF Bezug einer Körperschaft siehe Unternehmer-
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der FAQ erfüllt ist) | lohn) | |
+ | Aufwendungen nach dem 1.6.2019 und vor dem | |
16.03.2020, die konkret als Vorbereitung für die | ||
Umsatzerzielung im Betrachtungszeitraum getätigt | ||
wurden, wenn diese Umsatzerzielung bedingt durch | ||
die Covid 19 Krise nicht realisiert werden kann | ||
(= endgültig frustrierte Aufwendungen) | ||
optional branchenspezifische Durchschnittswerte in | ||
Höhe von 12,5% bis 36% des Umsatzes im Vergleichs- | ||
zeitraum (also 2019) | ||
+ | Unternehmen, die im letzveranlagten Jahr weniger | |
als EUR 120.000,00 Umsatz erzielt haben, können | ||
FKZ 800.000 auch pauschal ermitteln | ||
Umsatzausfall in EUR gegenüber Vergleichszeitraum | ||
mal 30% = FKZ 800.000 |