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Senkung Eingangssteuersatz von 25% auf 20%

Um die Wirtschaft nach der Corona-Krise anzukurbeln und vor allem die Kaufkraft von Personen mit geringem Einkommen zu stärken, hat die Bundesregierung bei ihrer Klausur ein Vorziehen eines Teils der Steuerreform angekündigt. Jetzt liegt der entsprechende Gesetzesentwurf vor. Der Eingangssteuersatz wird demnach für Bezieher niedriger Einkommen von 25 auf 20 Prozent rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gesenkt.

Damit die Betroffenen auch möglichst rasch nachträglich zu ihrem Geld kommen und dies auf ihr Konto ausgezahlt erhalten, sieht der Entwurf vor, dass die Arbeitgeber bis spätestens 30. September dieses Jahres bei der Lohnverrechnung sogenannte Aufrollungen vornehmen müssen, damit die Steuerentlastung für die vergangenen Monate des heurigen Jahres nachträglich ausbezahlt wird.