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Covid-19 Investitionsprämie ab 01.09.2020

Was wird gefördert?

  • Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, für die zwischen dem 01. September 2020 und 28. Februar 2021 die Prämie beantragt wird

Was sind Neuinvestitionen?

  • aktivierungspflichtige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände
  • auch gebrauchte Güter sind förderfähig

Erste Maßnahmen:

Müssen  zwischen dem 01. August 2020 und dem 28. Februar 2012 gesetzt werden

  • Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn

Aber nicht vor dem 01. August 2020!

(Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen)

Grenze:

  • minimales förderbares Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne Ust
  • maximales förderbares Investitionsvolumen EUR 50 Mio ohne Ust pro Unternehmen

 

Durchführungszeitraum

Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition hat bis längstens 28. Februar 2022 zu erfolgen.

 

Förderungshöhe

7% der Anschaffungskosten

14% bei Investitionen der Ökologisierung (Wärmepumpen, Thermische Gebäudesanierung, Ökostromanlagen…..), Digitalisierungsinvestitionen, Gesundheits-und LifeScience Investitionen

 Nicht förderungsfähig:

  • Investitionen in die Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen
  • Investitionen vor dem 01.August 2020 oder nach dem 28. Februar 2021
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen (außer Aktivierung)
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen
  • Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Bau und Ausbau von Wohngebäuden
  • Kosten aus einem Unternehmenskauf
  • Erwerb von Beteiligungen
  • Finanzanlagen

 

Förderungsart

nicht rückzahlbare Zuschüsse – nicht einkommensteuerpflichtig, aber Bemessungsgrundlage der Abschreibung wird reduziert

 

Abwicklung

https://foerdermanager.aws.at

 

Bestätigung

Ab einer Zuschusshöhe von EUR 12.000 ist zusätzlich zum Förderungswerber von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter eine Bestätigung erforderlich.