Was wird gefördert?
- Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, für die zwischen dem 01. September 2020 und 28. Februar 2021 die Prämie beantragt wird
Was sind Neuinvestitionen?
- aktivierungspflichtige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände
- auch gebrauchte Güter sind förderfähig
Erste Maßnahmen:
Müssen zwischen dem 01. August 2020 und dem 28. Februar 2012 gesetzt werden
- Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn
Aber nicht vor dem 01. August 2020!
(Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen)
Grenze:
- minimales förderbares Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne Ust
- maximales förderbares Investitionsvolumen EUR 50 Mio ohne Ust pro Unternehmen
Durchführungszeitraum
Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition hat bis längstens 28. Februar 2022 zu erfolgen.
Förderungshöhe
7% der Anschaffungskosten
14% bei Investitionen der Ökologisierung (Wärmepumpen, Thermische Gebäudesanierung, Ökostromanlagen…..), Digitalisierungsinvestitionen, Gesundheits-und LifeScience Investitionen
Nicht förderungsfähig:
- Investitionen in die Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen
- Investitionen vor dem 01.August 2020 oder nach dem 28. Februar 2021
- aktivierte Eigenleistungen
- Leasingfinanzierte Investitionen (außer Aktivierung)
- Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen
- Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen
- Erwerb von Grundstücken
- Bau und Ausbau von Wohngebäuden
- Kosten aus einem Unternehmenskauf
- Erwerb von Beteiligungen
- Finanzanlagen
Förderungsart
nicht rückzahlbare Zuschüsse – nicht einkommensteuerpflichtig, aber Bemessungsgrundlage der Abschreibung wird reduziert
Abwicklung
Bestätigung
Ab einer Zuschusshöhe von EUR 12.000 ist zusätzlich zum Förderungswerber von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter eine Bestätigung erforderlich.